Für Schäden über 1.000 Euro kann beim Land OÖ. um eine Förderung angesucht werden

Gemeindebürger, welche beim Unwetter vom 26. Mai Schäden an privatem Gut in Höhe von mehr als 1.000 Euro erlitten haben, können beim Land Oberösterreich um einem Förderung ansuchen.

Eventuelle Versicherungsleistungen sind von der Schadenssumme in Abzug zu bringen. Erst wenn der Schaden nach Abzug der Versicherungsleistung noch mehr als 1.000 Euro beträgt, kann beim Land um eine Förderung angesucht werden.

Der Förderantrag und die Richtlinien sind auf der Gemeindehomepage (www.kollerschlag.at) abrufbar, werden aber bei Bedarf auch gerne am Gemeindeamt ausgedruckt. Vor dem Versand des Antrages an das Land OÖ. muss die Gemeinde den Schaden bestätigen. Es wird darauf hingewiesen, dass der Förderantrag innerhalb von 30 Tagen nach Eintritt des Schadens gestellt werden muss.

Förderansuchen
Richtlinien

 

Quelle: Marktgemeinde Kollerschlag (27.05.2014)